Die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301 Änderungen der Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen bekannt gegeben.
Die EU hat Änderungen der seit 2019 geltenden Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse beschlossen. Die neuen Maßnahmen gelten seit dem 01.07.2023 für ein Jahr. Die Neuregelung umfasst Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer. In Ergänzung dazu auch die Höhe der Kontingente.
Neben den Ausnahmen für Entwicklungsländern, gibt es außerdem Änderungen der Kontingente für Bleche und Bänder. Zudem wurden die Kontingente für Stahlerzeugnisse aus Drittländern erhöht.
Hintergrund ist das Einfuhrverbot russischer und belarussischer Stahlerzeugnis. Um mögliche Engpässe zu verhindern, wurden die länderspezifischen Kontingente auf andere Drittstaaten verteilt.
Quelle:
Amtsblatt der Europäischen Union (ABL „L 161“ vom 26.06.2023