Im EU-Parlament wurde am 10.03.2021 ein nicht-legislativer Bericht zum Sorgfaltspflichtengesetz angenommen.

Damit hat nun auch auf europäischer Ebene die Entwicklung in Richtung der gesetzlichen Verankerung einer verpflichtenden Sorgfaltspflicht beschleunigt Fahrt aufgenommen.

Mit dem Bericht, fordert das Parlament u.a., dass das Gesetz für die gesamte Lieferkette und alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen, also auch für nicht in EU ansässige Firmen, gelten soll, sofern eines der drei nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

a) das Unternehmen ist börsennotiert,
b) es besteht ein hohes Risiko oder
c) das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Mitarbeiter.

Mit einem risikobasierten Ansatz für die Sorgfaltspflichten, die sich auf Menschenrechte, Umwelt und verantwortungsvolle Unternehmensführung beziehen sollen, möchte das Parlament KMU schützen. Aufgrund der indirekten Erfassung von KMU über die Lieferketten, aber auch eben des risikobasierten Ansatzes (z.B. Generalerfassung des Agrarsektors in Entwicklungsländern) dürfte dieser Schutz von KMU allerdings ein tendenziell theoretischer bleiben.

Außerdem fordert das Parlament ein zivilrechtliches Haftungssystem.

Der Bericht schlägt eine Richtlinie vor, die europaweit zu unterschiedlich strengen Auslegungen der Regelungen führen dürfte. Daher setzen wir uns vehement für eine EU-Verordnung ein, die ein Level Playing Field garantiert. Der Vorschlag der Kommission wird voraussichtlich im Juni 2021 veröffentlicht werden.

Mitgliedsunternehmen werden fortlaufend über das Gesetzgebungsverfahren informiert.

Den Bericht finden Sie in englischer Sprache hier..