Der Monat Januar 2022 war geprägt durch ein verstärktes Aufkommen an Anfragen aus unserem Mitgliederkreis hinsichtlich der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das Gesetz wird zum 01.01.2023 in Kraft treten. Bereits jetzt wird empfohlen, sich mit dem komplexen Thema auseinandersetzen , um auf das Inkrafttreten vorbereitet zu sein.

Ein Großteil unserer Mitgliedsunternehmen sind als KMU mittelbar betroffen. Die großen Unternehmen, die unter dem Anwendungsbereich fallen, geben ihre gesetzlich auferlegten Sorgfaltspflichten im Vertragsverhältnis innerhalb der Lieferkette weiter, so dass Liefer- und Dienstleistungsverträge angepasst werden. Mit Beispielen aus der Praxis, wie z.B. dem Import von speziellen Vorprodukten aus der VR China und Indien wird die Komplexität des LkSG erst sichtbar. In einem Online-Meeting mit dem KMU-Helpdesk für Menschenrechte konnten diese zwei Beispiele in anonymisierter Form aus dem Mitgliederkreis mit einem fachkundigen Berater erörtert und diskutiert werden. Daraus ableitend konnten konkrete Handlungsempfehlungen weitergegeben werden.

Aufgeschreckt hat ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum Thema entwaldungsfreie Lieferkette. Hiermit wird das Ziel verfolgt, die von der EU mitverursachte Entwaldung und Waldschädigung auf ein Minimum zu reduzieren. So sollen „entwaldungsfreie“ Produkte gefördert werden. Die Verordnung sieht bindende Sorgfaltspflichten für derzeit sechs – aus unserer Sicht willkürlich ausgewählte – Produkte vor, die als Grund für Entwaldung und Waldschädigung angesehen werden. Die Gesetzesinitiative ist insofern überraschend, da es längst konkrete Überlegungen gibt, Umweltaspekte in einem europäischen Lieferkettengesetz mit zu berücksichtigen. Grundsätzlich stellt sich auch hier die Frage, welchen Einfluss ein Außenhändler auf das politische Handeln in einzelnen Ländern überhaupt nehmen kann, wenn das Ursprungsland nicht selbst den gesetzlichen Rahmen vorgibt, umweltschonendes und nachhaltiges Wirtschaften zu gewährleisten. Das kann nur Aufgabe der Politik sein, hier auf die Staaten politisch entsprechend einzuwirken. 

Russland und auch die Entwicklungen in Kasachstan rückten im Berichtszeitraum besonders in den Fokus der Verbandsarbeit. Während sich die politische Lage in Kasachstan wieder sehr schnell beruhigt und die Regierung als Konsequenz auf die Unruhen Reformen angekündigt hat, ist die Lage in Russland aufgrund des Konflikts mit der Ukraine besorgniserregend. Die Wirtschaftskonferenz Russland der IHK zu Düsseldorf gab hingegen einen optimistischen Überblick über die Entwicklung der russischen Wirtschaft. Die dort vermittelten Inhalte laufen weitestgehend synchron mit den von unseren Mitgliedsunternehmen mitgeteilten Erfahrungen.

Nahezu exotisch war das Herantragen eines zolltechnischen Sachverhalts hinsichtlich der Einfuhr von Lebensmitteln aus Ozeanien, die im weltgrößten Umschlagshafen Singapur umgeladen wurden und nun am Hamburger Zoll, aufgrund eines fehlenden Dokuments im Original (Non-Manipulation Certificate), nicht zum freien Verkehr abgefertigt werden konnten. Hier griff der AHV NRW durch die Einbindung einer weiteren Mitgliedsfirma erfolgreich ein.

Nach dem ersten stattgefundenen virtuellen Mitgliedertreffen im Rahmen des After Trade Clubs (ATC) werden wir uns am 15.02.2022 zum Thema Hemmnisse im Trade Finance Bereich austauschen. Verfolgen Sie auch weiterhin unsere Aktivitäten auf LinkedIn sowie auf Facebook / Instagram und kommen Sie mit uns ins Gespräch. Bleiben Sie wachsam und vor allem gesund.

Andreas Mühlberg, Geschäftsführer
Redaktionsschluss 17.12.2021