Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer gefordert

Aktualisiert: 17.06.20251,4 min. Lesezeit

Der facettenreiche Außenhandel in NRW steht unter vielfältigem Wettbewerbsdruck – insbesondere im Bereich der Importabwicklung. Ein zentrales Thema, das dabei regelmäßig zu erheblichen Belastungen für importierende Unternehmen führt, ist die aktuelle Handhabung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).

Seit mehreren Jahren setzen sich mehrere Verbände – darunter auch unser Bundesverband, BGA – für die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der EUSt ein. Hierzu wurde zuletzt am 05.05.2025 eine gemeinsame Pressemitteilung herausgegeben. Die Verankerung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung begrüßen wir sehr, jedoch kommt es jetzt auf eine rasche Umsetzung an.

Status Quo:
Wie aus den offiziellen Informationen der deutschen Zollverwaltung ersichtlich ist, wird beim Warenimport die volle Umsatzsteuer sofort fällig, während der Vorsteuerabzug erst zeitverzögert im Nachgang greift. Für viele importierende Unternehmen bedeutet dies eine dauerhafte Kapitalbindung in zweistelliger bis dreistelliger Millionenhöhe. Im Gegensatz dazu bieten unsere europäischen Nachbarn – etwa die Niederlande mit dem Hafen Rotterdam – bereits seit Langem ein effizientes Verrechnungsmodell an, das nicht nur Liquidität schont, sondern auch aktiv als Standortvorteil kommuniziert wird.

Politische Unterstützung, jedoch bisher noch kein Fortschritt in der Umsetzung:
Zwar haben sich mittlerweile sowohl die Bundesregierung als auch die Wirtschafts- und Finanzministerkonferenzen der Länder grundsätzlich für die Einführung eines Verrechnungsmodells ausgesprochen, jedoch ist die praktische Umsetzung bislang ins Stocken geraten. Gründe dafür sind u. a. notwendige IT-Umstellungen auf Seiten des Zolls sowie der Länder.

Als international bedeutender Außenhandelsstandort mit einer engen Verzahnung von Industrie, Logistik und Handel setzt sich der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) auf Landesebene aktiv und mit Nachdruck für die Einführung des Verrechnungsmodells ein. Diesbezüglich steht er im engen Austausch mit der Landesregierung.

Pressemitteilung vom 5. Mai 2025

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