nvestitionsgarantien sichern Investoren und finanzierende Banken weiterhin gegen politische Risiken ab. Über Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien in der Ukraine entscheidet der Bund unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation. Es ist jedoch das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges bestmöglich politisch und wirtschaftlich zu unterstützen. Investitionen deutscher Unternehmen können hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund hat der IMA im Rahmen der aktuellen Sitzung erneut positiv über Anträge für das bei einer deutschen Investition in der Ukraine eingesetzte Kapital entschieden. Darüber hinaus hat der IMA auch eine vollumfängliche Deckung von Kapital und Zinsen eines beteiligungsähnlichen Darlehens für das Projekt in der Ukraine übernommen. Hintergrund dieser zuletzt verbesserten Deckungspraxis für Darlehen ist die durch die Nationalbank der Ukraine per 16.06.2023 beschlossene Aufhebung der Transfer- und Devisenbeschränkungen für staatlich abgesicherte Darlehen (z. B. durch Investitionsgarantien des Bundes).

Der IMA hat daher die bislang bestehenden Deckungsbeschränkungen für beteiligungsähnliche Darlehen an ukrainische Projektgesellschaften (Ausschluss der Risiken aus Konvertierung, Transfer und Zahlungsmoratorien sowie Zurückstellung der Ertragsdeckung) ebenfalls aufgehoben. Weitere Informationen über die verbesserten Garantiekonditionen für die Ukraine finden Sie hier.

Quelle:
DIA Report Nr. 49 vom 28.08.2023