Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu den Regeln für die Umsetzung des Mechanismus zur Anpassung des CO2-Grenzwertes (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) veröffentlicht.
Dabei geht es um die Übergangsphase, die am 01.10.2023 startet und bis Ende 2025 läuft.
Der veröffentlichte Entwurf der Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten zu den Berichterstattungspflichten und den Informationen, die von den EU-Importeuren von CBAM-Waren verlangt werden. Außerdem umfasst er die vorläufige Methode zur Berechnung der während des Herstellungsprozesses von CBAM-Waren freigesetzten eingebetteten Emissionen.
Die Konsultation endet am 11.07.2023.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.