Aus dem AHV NRW Magazin: Weniger Bürokratie und mehr Luft zum Atmen?

Aktualisiert: 19.07.20253,6 min. Lesezeit

Weniger Bürokratie und mehr Luft zum Atmen?

 

Text: Lisa-Marie Brehmer 

Der Mittelstand assoziiert die EU oft nicht mehr mit „Wohlstand, Wachstumsimpulsen oder digitaler Innovation“, sondern vielmehr mit „Bürokratie, Überregulierung und Berichtspflichten“. Dabei sind die Vorteile der EU offensichtlich: freier Warenverkehr, Reisefreiheit, ein großer Arbeitsmarkt und der Euro als einheitliches Zahlungsmittel. An diesen Vorteilen zweifelt niemand, doch der Fokus scheint verloren gegangen zu sein.

In ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament hat die erneut gewählte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Bürokratieabbau als zentrales Thema hervorgehoben. Es ist erfreulich, dass die EU-Kommission sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen möchte, denn der Großteil unserer nationalen Gesetze basiert auf europäischen Richtlinien und Verordnungen. Initiativen des Green Deals, wie die Richtlinien CSRD (Nachhaltigkeitsbericht), CBAM (CO2 Grenzausgleich) und CS3D (Europäische Lieferkettenrichtlinie), belasten insbesondere den europäischen und deutschen Mittelstand mit erheblichen bürokratischen Anforderungen, ohne ausreichende Unterstützung bei der Umsetzung zu bieten. Besonders die umfangreichen Berichtspflichten mit bis zu 1.000 Einzelaspekten stellen für viele Unternehmen eine enorme Herausforderung dar.

Erfahrungswerte aus der letzten Legislatur
Bei der Entwicklung der europäischen Lieferkettenrichtlinie CS3D hat die deutsche Wirtschaft klargemacht, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch indirekte Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen hatte. Die betroffenen Unternehmen wurden mit zahlreichen unterschiedlichen Fragebögen regelrecht überschwemmt. Denn viele Unternehmen wurden nicht nur durch die neuen Regelungen belastet, sondern vor allem durch die wiederholte Aufforderung über ihre Unternehmensdaten zu berichten. Deutschland hat sich bei der finalen Abstimmung im Rat der EU enthalten. Dennoch wurde eine Einigung erzielt, sodass die Richtlinie bis spätestens Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Eine praktikable Lösung für die Fragebögen gibt es dennoch nicht. Gleichzeitig werden in Brüssel Gesetzgebungen vorbereitet, die zahlreiche Branchen und Geschäftsmodelle bedrohen. Im September 2023 stellte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Zahlungsverzugsverordnung (Late Payments Regulation) vor. Dieser Vorschlag beinhaltet ein verpflichtendes Zahlungsziel von maximal 30 Tagen für alle B2B-Verträge. Dies bedeutet eine Abkehr von der Vertragsfreiheit und ignoriert grobfahrlässig die wirtschaftlichen Realitäten des Großhandels in Europa. Denn dieser finanziert Waren für seine Kunden durch lange Zahlungsziele vor, wenn diese keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten haben. 18 Mitgliedstaaten haben sich bisher gegen den Vorschlag ausgesprochen.

Bei der Umsetzung der Brüsseler Ideen hören die Schwierigkeiten nicht auf. Ganz im Gegenteil: CBAM und die Entwaldungsverordnung zeigen, dass Leitfäden, FAQ und Klarstellungen seitens der Kommission nur spärlich folgen. Die Implementierung auf nationaler Ebene hakt, die technische Umsetzung sowieso. Eine sinnvoll erscheinende Verschiebung des Geltungsbeginns wird bisher ausgeschlossen. KMU sehen sich aufgrund der vielen Neuerungen überfordert, insbesondere wenn noch nicht alle Plattformen und Regelungswerke bereitstehen.

Was plant die neue EU-Kommission?
Durch solche Gesetzgebungen und unausgereiften Umsetzungen verliert die EU das Vertrauen der Wirtschaft, den internationalen Anschluss an die Wettbewerbsfähigkeit und sorgt für Rechtsunsicherheit. Mit der neuen EU-Kommission sollen nun wichtige Veränderungen erfolgen: Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau sind neue politische Schwerpunkte. Zahlreiche Initiativen sollen auch dem Mittelstand zugutekommen. Ein Vizepräsident der EU-Kommission wird speziell für Umsetzung und Vereinfachung – also den Bürokratieabbau – zuständig sein. Es sind jährliche Fortschrittsberichte aller Kommissare zu diesem Thema sowie Wettbewerbs- und KMU-Checks geplant. Zudem soll eine neue Definitionskategorie für kleine Midcap-Unternehmen eingeführt werden, da der aktuelle KMU-Schutz häufig umgangen wird.

Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Institutionen tatsächlich spürbare Erleichterungen umsetzen werden. Die Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode haben gezeigt, dass die Kommission die Bedenken der mittelständischen Wirtschaft nicht gehört hat. Schwindender Wettbewerbsfähigkeit und sinkender Attraktivität des Wirtschaftsraums Europa zum Trotz. Wir müssen darauf pochen, dass die Ankündigungen der neuen und alten Kommissionspräsidentin von der Leyen mehr sind als nur wohlfeile Ankündigungen und dass die Prosperität der mittelständischen Wirtschaft zum Kern europäischer Politik wird.

 

Lisa-Marie Brehmer 
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa 

Bundesverband Großhandel, 
Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) 
Am Weidendamm 1 a 
10117 Berlin 
T +49 30 59 00 99 552 
M +49 176 60 74 3601 
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Dieser Artikel ist auch im AHV NRW Magazin 2024 zu finden oder Sie können den Artikel hier als PDF herunterladen:

 

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