ATLAS-Einfuhr / Verpflichtende Nutzung von ZELOS
Die Generalzolldirektion (GZD) beabsichtigt, die Nutzung der ATLAS-Fachanwendung ZELOS für den Verfahrensteil ATLAS Einfuhr verpflichtend einzuführen. Vor diesem Hintergrund bittet sie zeitnah um Rückmeldung zu möglichen zwingenden Gründen aus der Wirtschaft, die einer solchen Verpflichtung entgegenstehen.
In einem Sonderrundschreiben vom 27.05.2026 wurden die AHV-Mitgliedsunternehmen über die Pläne umfassend informiert und um eine Rückmeldung gebeten.
Hintergrund: Die ATLAS-Fachanwendung ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) ermöglicht bereits heute den elektronischen Austausch von Unterlagen und Stellungnahmen im Rahmen der Zollabfertigung. Dadurch werden Verfahrensabläufe beschleunigt und vereinfacht. Sie ermöglicht die direkte Zuordnung und Archivierung von Unterlagen zu konkreten Zollanmeldungen und erleichtert so die Bearbeitung für die Wirtschaftsbeteiligten und die Zollverwaltung. Zudem werden Medienbrüche reduziert sowie Datenschutz und IT-Sicherheit verbessert.
Trotz dieser Vorteile und umfangreicher Informations- und Unterstützungsangebote der Zollverwaltung wird ZELOS laut GZD bislang nur eingeschränkt genutzt. Zur weiteren Digitalisierung und Modernisierung der Zollverwaltung sowie zur Reduzierung bürokratischer Prozesse plant die GZD daher, die Nutzung von ZELOS im Verfahrensteil ATLAS Einfuhr verpflichtend auszugestalten.
Die Umsetzung wird auf Seiten der Wirtschaftsbeteiligten und Softwareanbieter entsprechende Entwicklungs- und Anpassungsaufwände erfordern. Die Verpflichtung soll durch Anpassungen der Verfahrensanweisung ATLAS umgesetzt und frühzeitig durch ergänzende Informationen und Verfügungen begleitet werden.
Weitere Informationen auf Anfrage.


