Mit der ATLAS-Info 0410/23 vom 15.02.2023 wurde u.a. mitgeteilt, dass ab dem ATLAS-Release 10.1 das Beantragen der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld nach Artikel 244 UZK-IA über die Unterlagencodierung „9DFB“ erfolgt. Das ITZ-Bund weist nun mit der ATLAS-Info 0434/23 vom 24.03.2023 (ATLAS-Einfuhr) ergänzend darauf hin, dass die Eintragung der Unterlage nur auf Vorgangs- bzw. Kopfebene einer Einzelzollanmeldung zu dem gewünschten Systemverhalten führt.

Eine Anmeldung der Unterlage „9DFB“ auf Positionsebene führt zu keinem Systemverhalten, sodass zu entrichtende Sicherheiten weiterhin nicht unverzüglich als Zollschuld mitgeteilt werden.

Quelle:
Informationstechnik Zentrum Bund (ITZ-Bund)
ATLAS-Info 0434/23