Für Teilnehmer im ATLAS-Ausfuhr (AES) Release 3.0 steht zur Übermittlung der Werte für das Datenfeld „Warennummer / Unterposition des Harmonisierten Systems“ derzeit die Codeliste „HScode“ (C0152) zur Verfügung. Diese Codeliste beinhaltet NICHT die folgende nationalen Warennummern (6-Steller):

9990 29 Zusammenstellungen (Sortimente) von kleinen Mengen von Chemikalien

9990 63 Muster von Textilien, auch auf Karten oder in Katalogen

9990 82 Zusammenstellungen (Sortimente) von Werkzeugen, ausgenommen solche der Warennummern 8205 90 00 und 8206 00 00

9990 87 Zusammenstellungen (Sortimente) von Kraftfahrzeugteilen

9990 88 Zusammenstellungen (Sortimente) von Luftfahrzeugteilen

9990 99 Andere Zusammenstellungen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung dieser sechs nationalen Warennummern (6-Steller) dennoch bereits ab dem 26. September 2022 möglich ist.

Zukünftig – voraussichtlich spätestens mit Wartungsfenster 06 (19. November 2022) – wird eine neue Codeliste „Harmonisiertes System, zzgl. nat. Warennummern“ (D0152) für das Release AES 3.0 zur Verfügung gestellt. Sie wird die Codeliste „HScode“ (C0152) ersetzen und beinhaltet, neben den Werten der Codeliste „HScode“ (C0152), zusätzlich die oben genannten nationalen Warennummern (6-Steller).

Über die Einspielung wird gesondert informiert.

Die Anpassung des EDI-Implementierungshandbuchs zu AES-Release 3.0 erfolgt mit einem nächsten Berichtigungsschreiben.

Durch die Einstellung dieser neuen Codeliste ist sichergestellt, dass die nationalen Warennummern zunächst weiterhin bei direkten Ausfuhren und auf eigenes Risiko des Anmelders auch bei indirekten Ausfuhren angemeldet werden können, vgl. VA ATLAS, Kapitel 4.9 (11),

Stand: Januar 2022.

Hierbei ist jedoch von Teilnehmern im ATLAS-Versand Release 9.1 zu beachten, dass die Verknüpfung eines Ausfuhrverfahrens mit einem sich anschließenden Versandverfahren bis auf weiteres nicht möglich ist, wenn in dem Ausfuhrvorgang eine der o.g. Warennummern (6-Steller) aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angemeldet worden ist. Diese Warennummern sind international nicht anerkannt und können daher nicht zur Anmeldung von Waren in einem Versandverfahren genutzt werden. Sollte für solche Waren die Eröffnung eines Versandverfahrens im Anschluss an ein Ausfuhrverfahren aus logistischen Gründen in Anspruch genommen werden, ist dies nur möglich, sofern bereits im Rahmen der Ausfuhranmeldung international anerkannte Warennummern (aus der C0152) angegeben werden.

Quelle:
ATLAS-Info 0366/22 vom 22.09.2022