Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 vom 06.04.2022 (ABL „L 108“ vom 07.04.2022) einen endgültigen Antidumpingzoll für Grafitelektroden mit Ursprung in China eingeführt.

Das gilt für Grafitelektroden einer bestimmten Art, die in Lichtelektrobogenöfen verwendet werden. Diese Art hat eine Rohdichte von 1,5 g/cm³ oder mehr und einen elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger, auch mit Nippeln, mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm.

Die Warenbeschreibung des TARIC unterscheidet nicht zwischen diesen Waren und Grafitelektroden mit einem Nenndurchmesser von weniger oder gleich 350 mm, auf die kein Antidumpingzoll erhoben wird.

Um diese Situation im TARIC abzubilden, hat die EU-Kommission im TARIC eine neue Unterlagencodierung eingeführt. Die ATLAS-Info 0320/22 vom 19.04.2022 enthält hierzu weitere Einzelheiten.