Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine europäische Regelung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, der von der Kommission im Februar 2022 vorgelegt worden war, schreitet zwischenzeitlich im Rechtssetzungs-verfahren der EU voran und hat die erste Lesung im Europäischen Parlament erreicht.

Am 01.06.2023 hat das EU-Parlament inzwischen über einige Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag abgestimmt. Unter anderem soll der Anwendungsbereich der Regelung von bisher 500 Arbeitnehmern und einem weltweiten Nettoumsatz von über 150 Mio. Euro auf 250 Arbeitnehmer und 40 Mio. Euro Nettojahreserlös herabgesetzt werden.

Diese Größenordnung war bisher im EU-Vorschlag nur für bestimmte kritische Sektoren (Textil, Landwirtschaft, mineralische Rohstoffe) vorgesehen. Diese Sektoren entfallen nach dem EU-Parlamentstext. Beim Umfang der Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmer und bei der Ermittlung, Bewertung und Behebung negativer Auswirkungen sieht das EP-Papier Ergänzungen und Änderungen vor, die über den Kommissionsentwurf hinausgehen.

Auch der Bereich der Melde -und Beschwerdeverfahren wird gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erweitert. Vorgesehen wird ferner eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, betroffene Unternehmen mit Informationen und Leitlinien zur Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten und zu Risikofaktoren in bestimmten Wirtschaftszweigen zu unterstützen. Vorgesehen sind in der Überarbeitung durch das EU-Parlament auch spezifische Informationen für Exportkreditagenturen, um bei Exportkrediten sicherzustellen, dass die Richtlinienziele gewahrt werden.

Einzelheiten können dem angenommenen Text (P9_TA (2023)0209 bzw. einer Gegenüberstellung von Kommissionstext und Änderungstext auf der Homepage des EU-Parlaments entnommen werden.