AHV NRW vermittelt praxisrelevantes Vertragswissen für internationalen Handel

Aktualisiert: 17.06.20253,3 min. Lesezeit

Wer im internationalen Geschäft erfolgreich agieren will, braucht nicht nur Fachwissen in Logistik, Zoll oder Exportkontrolle – auch rechtliches Know-how ist essenziell. In der Veranstaltungsreihe Fit for Trade / Vermittlung von Grundlagenwissen für Nachwuchskräfte und Seiteneinsteiger im Außenhandel ging es am 12.06.2025 um das Thema:  Juristisches Grundwissen für Nachwuchskräfte Vertragsabschluss und AGB national und international.

Als Referent konnte Rechtsanwalt Dr. Fabian Breckheimer, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht (CARSLWERK Rechtsanwälte, Düsseldorf), gewonnen werden. Mit viel Praxisnähe und gleichzeitig juristischer Tiefe beleuchtete er zentrale Fragestellungen rund um die rechtssichere Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Geschäft.

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Schwerpunkt des Webinars lag auf dem Zustandekommen von Verträgen. Dr. Breckheimer stellte klar: Ein Vertrag muss nicht nur zustande kommen, sondern auch rechtlich durchdacht und möglichst klar formuliert sein – vor allem bei Sprachbarrieren oder kulturellen Unterschieden. Besonders im internationalen Handel sind Verständnisprobleme in englischsprachigen Verträgen häufige Stolpersteine. Hier ist „Legal English“ nicht gleichzusetzen mit dem allgemeinverständlichen „Plain English“. Im Rahmen eines Exkurses wurde auch auf die Frage eingegangen, ob und inwieweit das Einfügen von Emojis in der E-Mail Korrespondenz oder in der WhatsApp Korrespondenz Rechtswirkung entfalten kann.

Ein weiteres zentrales Thema war die Einbeziehung und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – national wie international. Um AGB wirksam zu vereinbaren, müssen sie transparent und rechtzeitig kommuniziert werden. Im Auslandsgeschäft gilt: Die AGB müssen dem Vertragspartner unbedingt rechtzeitig in der Verhandlungs- oder Vertragssprache vorliegen. Aufgrund landesspezifischer Unterschiede – etwa beim Eigentumsvorbehalt – ist zudem juristische Präzision gefragt.

Vertragsrisiken erkennen und aktiv managen

Neben den Grundlagen des Vertragsschlusses und der AGB-Einbeziehung zeigte das Webinar auf, wie Unternehmen mit vertraglichen Risiken und Störungen umgehen können. Gerade das Lieferkettenmanagement steht heute mehr denn je im Fokus: Wird ein vertraglich vereinbartes Lieferdatum nicht eingehalten, trägt der Verkäufer im Regelfall das Beschaffungsrisiko – auch wenn Rohstoffe oder Vorprodukte knapp sind. Die Rechtsprechung sieht in solchen Fällen oft keine „Unmöglichkeit“, sondern lediglich höhere Kosten für den Verkäufer.

Spannende Einblicke bot auch der Unterschied zwischen Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage – zwei juristisch trennscharfe Konzepte, die in der Praxis oft verwechselt werden. Der Umgang mit Force Majeure-Klauseln (Höhere Gewalt) wurde ebenfalls ausführlich behandelt: Sie führen nicht automatisch zur Vertragsaufhebung, sondern nur zu einer vorübergehenden „Vertragspause“. Entscheidend ist hier die vertragliche Definition und Regelung solcher Ereignisse.

Praxisorientierte Tipps für die Vertragsgestaltung

Dr. Breckheimer erläuterte zudem die Bedeutung des auf den konkreten Vertrag anwendbaren Rechts und welche Möglichkeiten eine aktive Rechtswahl den Parteien bieten kann. In diesem Zusammenhang wurde auch das wichtige Thema des Gerichtsstands angesprochen.

Ein kurzer Exkurs führte die Teilnehmer außerdem in die Systematik des UN-Kaufrechts (CISG) ein, das bei internationalen Warenverkäufen in der Regel zur Anwendung kommt – sofern es nicht explizit ausgeschlossen wird.

Schließlich zeigte Dr. Breckheimer auf, dass preisliche Risiken – etwa durch Inflation oder Zollerhöhungen – vertraglich abgesichert werden können. Hier empfiehlt sich, statt pauschaler AGB-Klauseln individuelle Preisanpassungsklauseln zu vereinbaren, die explizit ausgehandelt werden. Dies gilt ebenso für Haftungsbegrenzungen: Auch diese sind im B2B-Bereich möglich, aber in AGB oft rechtlich angreifbar – effektiver ist eine individuell ausgehandelte Vereinbarung.

Zielgerichtete Weiterbildung für den internationalen Handel

Abschließend bot das Webinar zahlreiche praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Gestaltung und Verhandlung internationaler Verträge. Teilnehmerfragen wurden aufgegriffen, Fallbeispiele durchgespielt – immer mit dem Ziel, ein rechtssicheres und gleichzeitig praktikables Vertragswerk zu schaffen.

Der AHV NRW e. V. beweist mit Formaten wie diesem einmal mehr seine Rolle als kompetenter Weiterbildungspartner für Unternehmen mit Außenhandelsbezug. Ob Nachwuchskraft oder erfahrener Quereinsteiger: Das „Fit for Trade“-Programm vermittelt fundiertes und anwendungsorientiertes Wissen, das im internationalen Geschäft den entscheidenden Unterschied machen kann.

Ihr Nutzen:

Profitieren Sie als Unternehmen oder Berufseinsteiger von praxisorientierten Weiterbildungen beim AHV NRW. Wir machen Sie und Ihr Team fit für den internationalen Handel – mit topaktuellen Inhalten und erfahrenen Referenten aus der Praxis.

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