Am 14.01.20 fand im Industrie-Club Gelsenkirchen ein AHV-Seminar zu den INCOTERMS 2020® statt. Im Fokus standen die wichtigsten Änderungen gegenüber den INCOTERMS 2010®.Die INCOTERMS® sind weltweit anerkannte Bedingungen für die standardisierte Abwicklung von Liefergeschäften, mit deren Hilfe die Außenhändler in Nordrhein-Westfalen ihre Geschäfte erfolgreich und sicher tätigen können. Sie dienen zur Vermeidung von Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten und sind ein wesentlicher Bestandteil von Kaufverträgen. Für Dienstleistungen, wie z.B. für Montagearbeiten, sind sie nicht geeignet.

In seinem Vortrag ging der Referent, Herr Morawetz (akkreditierter Trainer der ICC), u.a. auf unterschiedliche Fallkonstellationen ein. Anhand von Praxisbeispielen konnte den Teilnehmern Rechts- und Handlungssicherheit vermittelt werden.

Im Alltagsgeschäft ist stets darauf zu achten, in Kaufverträgen die jeweilige Fassung (Jahreszahl) der INCOTERMS® mit anzugeben. Die Klauseln können auch im Inland angewendet werden. Wenn eine der elf INCOTERMS®-Klauseln in den Kaufvertrag mit aufgenommen wird, dann legt man eindeutig fest, welche Rechte und Pflichten der jeweilige Vertragspartner in Bezug auf den Gefahrübergang der Ware, die Kosten und Transportmodalitäten sowie bei der Verzollung hat.

Eine gelungene Veranstaltung, bei der viele Fragen aus dem Auditorium beantwortet werden konnten.

Kontakt: Außenhandelshandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.), www.ahv.nrw Telefon: 0211/66908-28