Der BDEx (Bundesverband des Deutschen Exporthandels e. V.) hat am 11.05.2022 in Zusammenarbeit mit dem Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) ein Webinar zum komplexen Themenfeld Sustainable Finance, EU-Taxonomie und CSR-Berichterstattung durchgeführt. Referentin war Frau Verena Balke (Nachhaltigkeitsexpertin und Certified Internal Auditor (CIA)) und Herr Nikolaus Krenzel (Wirtschaftsprüfer und Partner), beide von Ebner Stolz.

Im Windschatten des European Green Deal und des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen durch weitere Rechtsakte unterfüttert.

Auf den ersten Blick scheinen nur große Unternehmen (Umsatzerlöse > 40 Mio. Euro, Bilanzsumme > 20 Mio. Euro, > 250 Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen) vom Rechtsrahmen betroffen sein, jedoch werden die Unternehmen die neuen gesetzlichen Anforderungen innerhalb der Wertschöpfungskette weiterreichen, so das alle Wirtschaftsbeteiligte mittelbar oder unmittelbar betroffen sein werden.

In einem ersten Teil wurden Aspekte der Nichtfinanziellen Berichterstattung durchleuchtet. Dabei wird die ESG-Regulatorik (Environmental – Social – Governance) zunehmend komplexer. So soll die erweiterte CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) voraussichtlich zum 01.01.2023 die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ablösen. Dabei soll die Nachhaltigkeitsberichtserstattung deutlich ausgeweitet werden. Gegenstand der Berichterstattung gemäß dem aktuellen Entwurf CSRD sind insbesondere:

  • Geschäftsmodell und Strategie
  • Nachhaltigkeitsziele und -politik sowie Rolle der Organe und Beschreibung der wesentlichen Risiken bezüglich der Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen
  • Due Dilligence-Prozess, verbunden mit dem Ziel, negative Auswirkungen bzw. Risiken auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu identifizieren, minimieren und zu verhindern

Anschließend wurde auf die EU-Nachhaltigkeitsstandards sowie auf zukünftige Berichtspflichten am Beispiel des Entwurfs zum EU-Nachhaltigkeitsstandard ESRS E1 erläutert. In diesem Zusammenhang hat Frau Balke dann Handlungsempfehlungen zur Entwicklung eines Nachhaltigkeitsberichts unter Berücksichtigung einer Wesentlichkeitsanalyse gegeben.

In einem zweiten Teil wurde auf den Rechtsstand (04.03.2022) bei der EU-Taxonomie eingegangen.

Rechtsgrundlage ist die EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 vom 18.06.2020 (ABL „L 198“ vom 22.06.2020). Diese enthält eine Definition der Vorgaben für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und Investitionen sowie ein Rahmenwerk, welches durch delegierte Rechtsakte konkretisiert wird. So wurde dann mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139vom 04.06.2021 (ABL „L 442“ vom 09.12.2021) technische Bewertungskriterien zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassungen an den Klimawandel“ festgelegt.

In dem sich anschließenden dritten Teil des Webinars wurden dann die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette aus dem Blickwinkel des europäischen Gesetzgebers skizziert. Sowohl das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) als auch das geplante europäische Lieferkettengesetz in Form einer Richtlinie sowie die EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 greifen ineinander über.

Für die teilnehmenden Unternehmen ein komprimierter Rundumschlag, der die Komplexität auf ein Mindestmaß reduziert hat und Handlungsempfehlungen für die anstehende Umsetzung gegeben hat.