Ägypten verlangt Vermerk „REVISED RULES“ im Ursprungsnachweis

Aktualisiert: 25.02.20260,9 min. Lesezeit

Ägypten wendet bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen an, um eine Störung der Kumulierung zu verhindern. Im Rahmen dieser befristeten Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union (EU) explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.

Aus diesem Grund empfiehlt die EU-Kommission, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt oder ausgefertigt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk „REVISED RULES“ beinhalten sollen, um in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung zu kommen.

Wurden Ursprungsnachweise ohne Vermerk in Ägypten abgelehnt, so können Ursprungsnachweise mit der Angabe „REVISED RULES“ nachträglich ausgestellt werden. Diese Nachweise werden von den ägyptischen Behörden im Einklang mit den geltenden befristeten nationalen Maßnahmen akzeptiert.

In diesem Zusammenhang bestätigte Ägypten außerdem die Möglichkeit einer diagonalen Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten, wenn Ägypten das Bestimmungsland ist. Die in Ägypten ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweise für Ausfuhren in die EU enthalten weiterhin die Angabe „TRANSITIONAL RULES“.

Quelle:
Zoll / WuP-Meldung vom 02.02.2026

Auswahl der Redaktion

  • Künstliche Intelligenz versteht das Handelsrecht besser als [...]

  • Gesamtwert der Exporte 2025 bei 218,1 Milliarden [...]

  • Das neue AHV NRW Magazin 2026 [...]

Melden Sie sich an für unseren AHV Inside Newsletter!

Unser AHV Inside Newsletter erscheint 1x im Monat Sie können sich zu jeder Zeit wieder abmelden.

Ähnliche Beiträge