Der Interministerielle Ausschuss (IMA) hat in seiner August-Sitzung über Anträge für eine Investition in Ägypten positiv entschieden. Hierbei wurde einer vollumfänglichen Deckung des Kapitals zuzüglich der Erträge mit einer von sechs auf neun Monate verlängerten Auszahlungsfrist für KT-/ZM-Fälle zugestimmt. Darüber hinaus wurden zentrale vertragliche Verpflichtungen des ägyptischen Staates im Rahmen der Zusagendeckung (BZ-Deckung) in den Garantieumfang einbezogen.
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 22.11.2009 in Kraft getretenen deutsch-ägyptischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) gegeben.
Bei Ägypten handelt es sich um ein Land der Compact with Africa (CwA)-Initiative. Investitionen in Projekte in CwA-Ländern unterstützt der Bund auch durch Maßnahmen bei den Investitionsgarantien, im vorliegenden Fall durch eine Befreiung von der Antragsgebühr. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
Quelle:
DIA Report Nr. 49 vom 28.08.2023