Einen Vorschlag für ein Lieferkettenregistergesetz haben Abgeordnete aus den Reihen der Unionsfraktion Ende 2020 Jahres ausgearbeitet.

Die Idee sieht die Einführung eines digitalen Lieferkettenregisters vor, das Unternehmen mit einem bestimmten Umsatz betreffen soll. Dort soll der Zertifizierungsstatus eines jeden Lieferanten verzeichnet werden, das über die Zulässigkeit von unternehmerischem Handeln entscheiden soll.

Schrittweise soll so nur zertifizierten Unternehmen Handeln erlaubt sein. Anfangs soll dies nur für ausgewählte Branchen gelten und später auf andere Branchen ausgeweitet werden. Für den Aufbau des Registers soll das Bundesentwicklungsministerium verantwortlich sein, die Auslandshandelskammern für die Umsetzung. Die Unternehmen werden verpflichtet, einen Prozess zur Ermittlung und Analyse von Risiken einzuführen, Maßnahmen zur Verminderung von Risiken zu ergreifen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Verstöße werden durch Bußgelder und den Ausschluss bei der öffentlichen Auftragsvergabe geahndet.

Da es derzeit nicht wahrscheinlich ist, dass diese Überlegungen noch in dieser Legislaturperiode weiter verfolgt werden, haben sich einige Europa-Abgeordnete an EU-Justizkommissar Reynders gewandt mit der Bitte um Berücksichtigung des Ansatzes bei dem im 2. Quartal 2021 erwarteten Richtlinienvorschlag.

Dieser eingebrachte Vorschlag nach einem Lieferkettenregistergesetz unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit, dass möglichst viele Außenhandelsunternehmen am Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu globalen Lieferketten und nachhaltiger Unternehmensführung teilnehmen. Zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens „Lieferkettengesetz“ auf Bundes- und auf EU-Ebene wurden die Mitgliedsunternehmen informiert. Auch der vielschichtige Input aus der Unternehmenspraxis hilft uns weiterhin, entsprechend auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen.