Auch wenn sich die Auswirkungen der neuen Omikron-Variante auf Wirtschaft und internationale Handelsbeziehungen noch nicht abschließend beurteilen lassen, sind die vorliegenden Rahmenbedingungen mit anhaltenden Lieferengpässen, steigenden Frachtraten und gesundheitspolitischen Einschränkungen für Unternehmen weiterhin herausfordernd.

Vor diesem Hintergrund wird das 5-Punkte Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft in der COVID-19-Pandemie erneut um sechs Monate bis zum 30.06.2022 verlängert.

Das 5-Punkte Maßnahmenpaket zielt im Bereich der Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) darauf ab, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken im Zusammenhang mit Exportgeschäften auszuweiten und die Finanzierung von Auslandsgeschäften zu erleichtern.

Viele der Maßnahmen stoßen auf reges Interesse –insbesondere die Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für Absicherungen des Bundes. Eine Ausnahme stellt allerdings die nachträgliche Finanzierung von Geschäften auf Lieferantenkreditbasis dar. Diese Maßnahme wird nicht verlängert und läuft somit zum Ende des Jahres aus.

Quelle:
AGA Report 325 von Dezember 2021