18. Sanktionspaket gegenüber Russland
Der Rat der Europäischen Union hat am 18.07.2025 das 18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Die Rechtstexte sind im Amtsblatt der Europäischen Union (ABL „L“ am 19.07.2025) erschienen.
Die neuen Maßnahmen konzentrieren sich auf fünf Ziele:
- die Energieeinnahmen Russlands zu drosseln,
- den russischen Bankensektor zu treffen,
- den militärisch-industriellen Komplex Russlands weiter zu schwächen,
- die Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken zu verstärken und
- Russland für seine Verbrechen gegen ukrainische Kinder und das ukrainische Kulturerbe zur Rechenschaft zu ziehen.
Mit diesem Paket steigt die Zahl der in die Sanktionsliste aufgenommen Schiffe der russischen Schattenflotte auf insgesamt 444, und die Zahl der gelisteten Einzelpersonen auf über 2.500. Dieses Paket umfasst auch neue Sanktionen gegen Belarus.
Laut Katja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, handelt es sich um eines der stärksten Sanktionspakete. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Bereiche Energie, Finanzen, Schattenflotte, Ausfuhrbeschränkungen und -verbote sowie Umgehungsbekämpfung und sehen weitere umfangreiche Listungen vor. Zudem enthält das Paket auch neue Sanktionen gegen Belarus.
Im AHV NRW Report Exportkontrolle Nr. 10/2025 wurden die Mitgliedsunternehmen hierüber umfassend informiert.



